Das Modul Mahnwesen in tmERIK dient zur Verwaltung offener Posten und zur automatisierten Erstellung von Mahnungen. Es ermöglicht die Anpassung von Mahnverfahren, sowie die individuelle Gestaltung von Mahntexten und Gebühren.
1. Mahnverfahren einrichten
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Unter "Mahnwesen -> Mahnverfahren" können bestehende Mahnverfahren eingesehen und neue Verfahren erstellt werden.
Um eine eigenes Mahnverfahren zu erzeugen, duplizieren Sie am besten das bereits hinterlegte "Standard (3-Stufen) Mahnverfahren", welches danach frei anpassbar ist und mit einem eigenen Namen versehen werden kann.-
Jedes Mahnverfahren kann bis zu 5 Mahnstufen umfassen.
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Pro Mahnstufe können eigene Gebühren, Fristen und Texte hinterlegt werden.
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Mit der Schaltfläche "#" Variablen einfügen lassen sich Platzhalter in den Text einbauen. Diese werden beim Erstellen einer Mahnung automatisch durch die passenden Werte ersetzt, z. B.:
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Rechnungsnummer
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vollständiger fälliger Betrag
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Datum der letzten Saldoprüfung
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Datum einer vorherigen Mahnung
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2. Zahlungsschemata
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Unter "Mahnwesen -> Zahlungsschemata" lassen sich zusätzliche Gebühren- oder Zinsregelungen definieren.
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Diese Schemata können mit Mahnstufen verknüpft werden, sodass z. B. ab der zweiten Mahnung eine feste Mahngebühr berechnet wird.
3. Mahnfähige Posten identifizieren
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In der Übersicht der offenen Posten, sowie in den abgeschlossenen Rechnungen, werden Posten mit fälliger Mahnung durch ein rot markiertes Datum gekennzeichnet.
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Dadurch ist auf einen Blick erkennbar, welche Vorgänge zur Mahnung anstehen.
4. Mahnung erstellen
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Öffnen Sie den entsprechenden offenen Posten.
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Wählen Sie "Mahnung erzeugen".
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Das System erstellt zunächst eine Vorschau des Mahnschreibens.
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Nach Prüfung wird die Mahnung wie eine Rechnung durch Festschreiben verbindlich erzeugt.
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Die Mahnung kann anschließend direkt ausgedruckt und an den Kunden versendet werden.
5. Vorteile
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Flexibilität: Eigene Mahnverfahren und Texte mit variablen Platzhaltern.
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Übersichtlichkeit: Klare Kennzeichnung mahnfähiger Posten.
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Automatisierung: Gebühren und Zinsen werden automatisch gemäß Schema berechnet.
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Rechtssicherheit: Mahnungen müssen verbindlich festgeschrieben werden und sind damit nachvollziehbar dokumentiert.